Organe

Die satzungsgemäßen Organe des Vereins sind grundsätzlich

a) der Gesamtvorstand, sowie

b) die Mitgliederversammlung (ordentliche Mitglieder).

Aktuell, d.h. gemäß Wahlergebnis der konstituierenden Mitgliederversammlung vom 22.4.2017 in Gut Steinbach, D-83242 Reit im Winkl, werden die Aufgaben des Vorstandes durch die folgenden Personen wahrgenommen:

1. Vorstand:

Herr Alfons Kohl
Franking 7
D-84574 Taufkirchen
 
2. Vorstand:
 
Prinz Hugo Liechtenstein
Am Schlossberg 1
D-89428 Syrgenstein
 
Ordentliche Mitglieder des Vereins der Yakrinderzüchter e. V. können nur Züchter bzw. Halter von Yakrindern werden, die dauerhaft einen Bestand von mindestens 10 Yakrindern (sog. "Mindestanzahl") halten. Die diesbezüglichen Details regelt die Vereinssatzung in der jeweils gültigen Form.
 
Außerordentliche Mitglieder des Vereins der Yakrinderzüchter e. V. können juristische und natürliche Personen werden, die sich von den Zielen des Vereins angesprochen fühlen und den Verein sowie dessen ordentliche Mitglieder unterstützen wollen. Auch hier sind die Regelungen der Satzung in ihrer jeweils gültigen Form maßgeblich.